Bestattungs-Vorsorge
Wollen Betroffene sichergehen, dass ihre Bestattungswünsche für "ihren-letzten-Weg" (Tod) berücksichtigt werden, können sie eine Bestattungs-Vorsorge mit einem Bestattungsunternehmen (Bestatter) ihrer Wahl schließen.
In einem Bestattungs-Vorsorge-Vertrag werden Ihre Wünsche und Vorstellungen für die eigene Bestattung geplant und festgehalten. So können Sie selbst bestimmen wie Ihre Trauerfeier gestaltet werden soll. Alles Notwendige ist somit geregelt, sodass Sie sich und Ihre Angehörigen entlasten.
„Ein solcher Vertrag kann auch den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten“. Interessenten sollten dann mehrere Angebote einholen und diese vergleichen. Auf Basis eines Kostenvoranschlages schließen sie letztlich einen Treuhandvertrag. „Die angegebene Summe wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt“. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter.
Wer nur die Kosten der Beerdigung abdecken will, kann eine Sterbegeld-Versicherung abschießen.
Dies ist eine Kapitallebensversicherung mit einer niedrigen Versicherungssumme, meist zwischen 2.500,00 und 15.000,00 Euro“, die dann im Ablebensfalle umgehend ausbezahlt wird, zur Deckung der Begräbniskosten.
Mit einem Bestattungs-Vorsorge-Vertrag lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beisetzung und deren Bezahlung regeln.
Ein Bestattungs-Vorsorge-Vertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen(-institut) abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer individuellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach dem Bestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen.
Generell werden im Vertrag zwei Teilbereiche schriftlich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persönlichen Wünschen für die eigene Bestattung. Daher ist alles, was in diesem Bereich schriftlich festgelegt wird, eine Frage der persönlichen Wünsche und des Budgets, das für diese zur Verfügung steht. Der zweite Teil regelt die Bestattungskosten bzw. die Beitragszahlungen, die die Dienstleistungen für die eigene Bestattung decken. Hier werden die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck festgelegt. Wichtig ist, dass die Kosten transparent dargestellt werden und eine Gesamtsumme inklusive aller Leistungen genannt wird. Das Bestattungsunternehmen sollte so kalkulieren, dass Preissteigerungen über die Jahre möglichst abgefedert werden.
Absicherung der Kosten
Den für die Bestattungskosten notwendigen Betrag sollten Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungs-Vorsorge und beugt somit einer ev. Insolvenz eines Bestatters vor.
Eine weitere Option ist die Sterbegeld-Versicherung, in die monatliche Beiträge eingezahlt werden. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an die eingesetzte Bezugsperson ausbezahlt.
Was bedeutet "Bestattungs-Vorsorge"? (Begriffsbestimmung)
In Österreich beinhaltet die Bestattungs-Vorsorge eine vertragliche Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen (Bestatter) über ein durchzuführendes Begräbnis.
In dem Vertrag können Sie unter anderem folgendes festhalten:
- Die Bestattungsart und -ort
- das Sarg- oder Urnenmodell
- Grabart, Grabstein sowie die Grabgestaltung und Pflege
- Gestaltung der Trauerfeier (Floristik, Musik, Trauerredner)
- Trauerdruck, Traueranzeige
- Finanzierung der Bestattungskosten