A) Sterbe-Vorsorge durch Versicherungs-Schutz

A) Sterbe-Vorsorge durch Versicherungs-Schutz

Die Sterbegeld-Versicherung

Eine Möglichkeit der Vorsorge ist die Sterbegeld-Versicherung.
Sie ist speziell dafür gedacht, die Kosten für die Bestattung des Verstorbenen auf jeden Fall abzudecken. Dadurch wird sichergestellt, dass im Todesfall des Versicherten, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die, vom verstorbenen im Idealfall gewünschten und schriftlich festgelegten Bestattungsrituale auch finanzieren zu können.
Bestattungskosten und offene Rechnungen können schnell hohe Summen für die Hinterbliebenen erreichen.

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Auch mit der Ablebensversicherung (= Risikoleben) können Sie Ihre Liebsten absichern.

Plötzliches und unvorhergesehenes Ableben kann jeden von uns jederzeit treffen. Vor dem Tod kann man sich nicht schützen - aber vor dessen finanziellen Folgen, vor allem für unser (von uns finanziell abhängiges) soziales Umfeld.

Sollte dem Versicherten während der Laufzeit etwas zustoßen = der Versicherungsfall eintreten = der Versicherte ableben, erhalten die Bezugsberechtigten (z. B. die Hinterbliebenen) die im Versicherungsvertrag veinbarte Versicherungssumme.
Sie hilft der/den Hinterbliebenen dann Ausgaben wie

  • laufende Lebenshaltungskosten
  • Begräbniskosten oder auch z. B.
  • noch ausstehende Ausbildungskosten

zu finanzieren.

Weiter lesen in der Versicherungs-Sparte "Risiko-Leben" >


Weiter lesen zum Thema "Hinterbliebenen-Vorsorge" >

Auch eine Bestattungs-Vorsorge kann sinnvoll sein

Die Bestattungs-Vorsorge deckt speziell die Kosten für die Beerdigung, einschließlich Trauerfeier und die nachfolgende Grabpflege ab.


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Weiters bieten einige private Krankenversicherungen Zusatzleistungen an, die im Todesfall bestimmte Kosten abdecken.

Hier muss man sehr genau prüfen, ob dieser Weg der Vorsorge über eine derartige Versicherung der richtige Weg ist.

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Eine private Unfall-Versicherung, die ohnehin unbedingt vorhanden sein sollte, kann auch bei Unfalltod eine Leistung an die Hinterbliebenen auszahlen

Hier ist jedoch zu beachten, dass die Leistung meist nur bei Tod durch Unfall ausbezahlt wird, was letztendlich nicht zum Tragen kommt, wenn der Verstorbene aus div. anderen Gründen als durch einen Unfall ablebt, z. B. in Folge einer Krankheit.
Hier bedarf es unbedingt noch weiterer Absicherungen die Sie am besten im Rahmen einer Vorsorge-Beratung mit Ihrem Vorsorge-Coach klären sollten.

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Unterstützung durch einen Vorsorge-Berater

Es ist ratsam, die verschiedenen Optionen sorgfältig zu vergleichen - idealer Weise mit Unterstützung eines Wirtschafts-, Vorsorge-, Risiko- und Existenz-Sicherungs-Beraters.
Somit kann leicht die passende Lösung für die individuelle Situation gefunden und für sich selbst und die Angehörigen im richtigen Ausmaß vorgesorgt werden.
Erfahrungsgemäß fühlen sich viele Menschen wohler nach Abschluß einer Vorsorge-Versicherung. Sie schaffen damit für sich und für ihre Angehörigen eine gewisse Sicherheit, Ruhe und vor allem Klarheit.

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